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Meinung

AboKurvensperrung im St.-Jakob-Park

Stephanie Eymann muss nun ihre Besucher heimbegleiten

Die Muttenzerkurve zündet Rauchpetarden während des UEFA Conference League Play-off-Spiels zwischen FC Basel und Hammarby IF im Stadion in Basel, am 19. August 2021.
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In Kürze:

  • Die Basler Sicherheitsdirektorin ordnet nach Fangewalt eine umstrittene Teilsperrung der Muttenzerkurve an.
  • Eymanns Begründung stützt sich hauptsächlich auf Videoaufnahmen des Vorfalls in Zürich.
  • Die Verantwortungszuweisung an den FCB widerspricht rechtsstaatlichen Grundprinzipien.
  • Es empfiehlt sich stattdessen eine Kombination aus verstärkter Polizeiarbeit und intensiviertem Fandialog.

Warum hat Stephanie Eymann am Mittwoch mit einer Teilsperrung der Muttenzerkurve auf eine «Fussballanhänger-Prügelei» in Zürich reagiert? Warum hat die Basler Polizeidirektorin anders entschieden als Anfang September, als sich vor dem FCB-Auswärtsspiel in Sion Ähnliches ereignete wie nun im Nachgang an den Basler Auftritt beim FC Zürich? Warum hat sie sich nicht damit begnügt, dass die Einzeltäter mit aller Konsequenz verfolgt werden, so wie das der demokratische Rechtsstaat vorsieht?

Nun, die tatsächliche Antwort ist sicher vielschichtig. Sie reicht womöglich von der grundsätzlichen Ablehnung von Gewalt in einer Gesellschaft über die Abstützung auf das fragwürdig-umstrittene Kaskadenmodell der KKJPD bis hin zum Gedanken, in Zeiten der wachsenden Symbolpolitik sei es wichtig, Signale zu senden, um keinesfalls den Eindruck von Tatenlosigkeit zu erwecken oder gar die eigene Ohnmacht einzugestehen.

Die Begründung von Stephanie Eymann in der BaZ ist weniger komplex. Sie lautet – aufs Wesentliche verkürzt: Der Angriff sei aufgrund der Videobilder «krass» gewesen. Und es sei klar ersichtlich, dass die Angreifer der Anhängerschaft des FC Basel zugeordnet werden könnten, weshalb sich der Club nicht aus der Verantwortung ziehen könne.

Sie sagt: «Bei einer Party fällt es auch auf mich zurück, wenn sich meine Gäste unanständig benehmen.»

Stephanie Eymann macht Vergleich, der erstaunt

Der Vergleich erstaunt per se – und noch mehr, zumal er nach dem üblichen Prinzip des Gegenlesens nachträglich abgesegnet worden ist. Denn er bedeutet mit Bezug auf den Vorfall nichts anderes, als dass Stephanie Eymann (und mit ihr jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger) dafür zu sorgen haben, dass ihre Gäste im Anschluss an die Party auf dem Heimweg keine Straftat begehen, wie sie zum Beispiel ein körperlicher Angriff auf einen Passanten darstellt.

Wäre dem so, müsste Stephanie Eymann ihre Gäste bei der Verabschiedung künftig zumindest eindringlich ermahnen oder sie gleich heimbegleiten, will sie nicht Gefahr laufen, für eine Prügelei mitverantwortlich gemacht und bestraft zu werden, die sich unterwegs auf dem Trottoir und damit im öffentlichen Raum ereignet.

Ungefähr das ist nämlich, was sie vom FC Basel erwartet, wenn es um eine Minderheit im Promille-Bereich geht, die sich in gewisser Weise mit Rotblau identifiziert und zuweilen Gewalt im Umfeld einer Fussball-Partie verübt. Und das nicht nur, wenn eine Partie (oder Party) im Basler St.-Jakob-Park, sondern auch im Letzigrund in Zürich stattfindet, vor dem sich der jüngste Vorfall im Nachgang an den Klassiker FCZ-FCB vor dem Stadion ereignet hat.

Verantwortlich für den Angriff sind die Täter, die diesen verüben. Verantwortlich für die Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum ist die Polizei. Sie allein hat das Recht und die Pflicht, diese zu gewährleisten – wissend, dass es immer wieder an Mitteln fehlt, um diesem Auftrag jederzeit zufriedenstellend nachzukommen. In Zürich, in Basel – und überall sonst, wo keine Militärdiktatur oder Anarchie herrscht.

Diesbezüglich kann der FCB seine Arbeit im präventiven Bereich leisten. Und ja, vielleicht wären da genauso grössere Anstrengungen nötig, wie es mehr Steuergelder für die Polizei bräuchte, damit Täter häufiger zur Rechenschaft gezogen und künftige Taten letztlich minimiert werden können.

Doch ob Massnahmen im öffentlichen Raum oder im eigenen Stadion: Ein Club kann keinen Menschen zu etwas zwingen oder ihn in seinen Grundrechten einschränken, wenn er dabei nicht den Rechtsstaat hinter sich weiss. Tut er es doch, wäre er tatsächlich derjenige, der sich dafür verantworten müsste und entsprechend bestraft würde.

Dass das im Kaskadenmodell anders gesehen wird, ist einer der grossen Schwachpunkte dieses Instrumentariums. Dass Kurvensperrungen oder gar Geisterspiele den Charakter von Kollektivstrafen statt jenen der propagierten Präventionsmassnahmen haben, ein anderer.

Das heisst nicht, dass man Gewalt einfach hinnehmen soll. Im Gegenteil: Ihr ist im Rahmen des Gesetzes entschieden zu begegnen. Darüber hinaus gilt es, gemeinsam nach tauglichen Zusatzmassnahmen zu suchen, die in allen Lagern eine Mehrheit finden – etwas, das sich in den vergangenen Jahren als grosse, bisher unbewältigte Herausforderung erwiesen hat.

Nach allen bisherigen Erfahrungen liegt der Schluss nahe: Will man wirklich eine Verbesserung erzielen, dann erscheint die Stärkung des dualen Wegs mit einem Mix aus Repression und Dialog der tauglichste. Dazu braucht es aber Steuergeld – und das nicht nur für mehr Polizei, sondern auch für mehr Fan-Arbeit. So liesse sich wohl ein Konsens zwischen der Politik und der Liga finden. Fragt sich nur, ob das dann auch vom Volk unterstützt wird.

«Basel» kommt vor «FCB»

Das alles muss nicht bedeuten, dass Eymanns Entscheidung unzulässig wäre: Ein Grossanlass wie ein Fussballspiel muss bewilligt werden – die Auflagen, die ein Club dazu erfüllen muss, lassen sich den Gegebenheiten und Risiken anpassen.

Doch es wäre von Vorteil, wenn man einen Schritt wie eine Kurven-Teilsperrung nur wagt, wenn er sich auch nachvollziehbar begründen lässt. Ist das nicht möglich, ist es als Indiz zu werten, dass man einfach im Nachgang bestraft, um ein Zeichen zu setzen, anstatt zur Lösung eines Problems beizutragen.

So wie Stephanie Eymann argumentiert, liesse sich nämlich auch sagen, sie und ihre Regierungskollegen seien für den Vorfall in Zürich mitverantwortlich. Zumindest ein Teil der Täterschaft dürfte nämlich die Frage nach ihrem Zugehörigkeitsgefühl zuerst mit «Basel» beantworten, bevor der Begriff «FCB» fällt.

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