Sie hat FCB-Fans ausgesperrt: Sicherheitsdirektorin Eymann droht Offside im Grossen Rat

Dieser Artikel wurde von BAZ publiziert.

Sie hat FCB-Fans ausgesperrt

Sicherheitsdirektorin Eymann droht Offside im Grossen Rat

Die Fans der Muttenzerkurve haben nach der Sperrung «ihres» Sektors reagiert – und Tickets für die Gegentribüne besorgt.
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In Kürze:

  • Die Stehplätze im FCB-Fansektor bleiben am Ostermontag gesperrt.
  • Eine breit abgestützte Motion im Grossen Rat fordert die Regierung zum Umdenken auf.
  • Die Motionäre kritisieren die fehlende gesetzliche Grundlage für Kollektivstrafen in Basel.
  • Die parlamentarische Entscheidung kommt für die aktuelle Bewährungsstrafe zu spät.

Die Stehplätze der Muttenzerkurve bleiben am Ostermontag menschenleer, wenn Rotblau den FC Yverdon empfängt. Der gesperrte Fansektor ist die Reaktion der Basler Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) auf eine Massenschlägerei zwischen Anhängern des FC Zürich und des FC Basel nach dem Klassiker im Letzigrund.

Mit der Strafaktion endet aber die Diskussion um die umstrittene Massnahme nicht – im Gegenteil: Der Entscheid Eymanns, der auf dem Kaskadenmodell der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren basiert, wird ein politisches Nachspiel im Stadtkanton haben. SVP-Grossrat Pascal Messerli reicht im Basler Parlament eine Motion ein, mit der er die Regierung auffordert, «auf sämtliche Massnahmen des Kaskadenmodells per sofort zu verzichten».

Es solle ganz von Kollektivstrafen wie der Sperrung einzelner Sektoren oder des ganzen Stadions abgesehen werden, heisst es im Vorstoss. Stattdessen solle die Regierung ein Konzept ausarbeiten, «wie vermehrt der Dialog mit dem Club und den Fans gesucht und unterstützt wird».

Die Motion, das verbindlichste aller parlamentarischen Instrumente, ist breit abgestützt. Mitunterzeichnet haben es Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen von links bis rechts – ausser aus Eymanns LDP.

«Keine Gesetzesgrundlage für Sektorsperrung»

Die Unterzeichner halten Kollektivstrafen für «unverhältnismässig», zumal sich die «allermeisten Fussballfans vor, während und nach den Spielen friedlich verhalten» würden. Besonders stören sich Messerli und die Mitunterzeichner an der Tatsache, dass der Auslöser der Strafmassnahme in Basel nicht im Stadtkanton selbst stattgefunden habe, sondern in Zürich und erst noch ausserhalb des Stadions. «Die Haltung der Bewilligungsbehörden, Fussballclubs wie der FC Basel haften für ihre Fans auch ausserhalb des Stadions, ist auch juristisch nicht haltbar», schreibt Messerli.

Die Motionäre sind zudem der Meinung, dass für die Anwendung des Kaskadenmodells und damit der Verfügung der Sektorsperrung mit den «wirtschaftlich einschneidenden Massnahmen» die gesetzliche Grundlage im Kanton Basel-Stadt fehle. Ob das bezüglich des Spiels gegen Yverdon stimmt, ist zumindest unklar: Zahlreiche Fans der Muttenzerkurve haben sich für das Spiel nochmals ein neues Ticket gekauft und verfolgen das Spiel von der Gegentribüne aus.

Messerli und seine Kolleginnen und Kollegen bezweifeln auch «die Legitimation der Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörde, solche Massnahmen zu beschliessen». Das sei nirgends geregelt. Sie erinnern zudem daran, dass es der Grosse Rat vor zwölf Jahren «klar abgelehnt» habe, dem verschärften Hooligan-Konkordat beizutreten.

Diskussion in Basel für aktuelle Bewährungsstrafe zu spät

Die Motion wird für die nächste Grossratssitzung vom 14. Mai dringlich traktandiert. Der FC Basel wird zwar nach dieser Diskussion im Grossen Rat wegen des ESC nur noch maximal ein Heimspiel bestreiten. Für den FCB wurde aber eine Bewährungsphase von fünf Spielen ausgesetzt. Sollte es in der Bewährungsphase zu weiteren Vorfällen kommen, werden noch strengere Massnahmen geprüft.

Falls die Motion vom Parlament nicht für dringlich erklärt wird, verschiebt sich die Diskussion auf eine spätere Sitzung. Ohnehin kann das Parlament aber die Motion erst nach der zweiten Lesung, die möglicherweise erst nach den Sommerferien erfolgt, verbindlich überweisen. Für die aktuelle Bewährungsstrafe für den FCB hat der politische Vorstoss somit voraussichtlich keine Wirkung mehr.